Bewilligung Einzelanlass mit Wirtetätigkeit

Öffentliche Anlässe bedürfen einer Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz. Ebenso sind geplante Verlängerungen der Wirtetätigkeit bewilligen zu lassen. Auch die Spirituosenabgabe benötigt eine Bewilligung der Gemeinde.

Den Link zum Bewilligungsgesuch finden Sie in unserem Onlineschalter.

Zugehörige Objekte

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