Drittmeldepflicht Vermieter (Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern)

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.

Neu wurden Möglichkeiten entwickelt, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch gemäss dem eCH-0012-Standard zu übermitteln. Sie können Ihre Meldung über den folgenden Weblink absetzen:

https://www.drittmeldung.ch

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