Anerkennung von Kindern
Durch die Anerkennung wird das Kindsverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden.
Das Zivilstandsamt Bad Zurzach empfiehlt nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Zurzach | 056 269 71 80 | zivilstandsamt@zurzach.ch |