Mit dem Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 ist neu das Familiengericht zuständig für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen:

Familiengericht
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Hauptstrasse 40
5330 Bad Zurzach
Telefon 056 269 74 20
Fax 056 269 74 39

Preis

40.--

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