Einbürgerungsverfahren
Wir beraten Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Gesuchsformulare geben wir Ihnen gerne nach persönlicher Vorsprache ab.
Das gesamte Einbürgerungsverfahren dauert ab Gesuchseinreichung ca. 1.5 - 2 Jahre. Dies ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Gesuchseinreichung, da alle Einbürgerungsgesuche der Gemeindeversammlung unterbreitet werden müssen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 269 00 20 | gemeindekanzlei@tegerfelden.ch |